Das Berufsgrundbildungsjahr wird
in den Berufsfeldern
Metalltechnik und Elektrotechnik
in vollschulischer Form angeboten.
Dauer: 1 Jahr
Aufnahmebedingungen:
In das schulische
Berufsgrundbildungsjahr werden Jugendliche aufgenommen, die ihre
gesetzliche Vollzeitschulpflicht erfüllt und eine
Berufsfeldentscheidung getroffen haben.
Ziel:
Das
Berufsgrundbildungsjahr vermittelt im Rahmen des Bildungs- und
Erziehungs- auftrages eine berufsfeldbezogene Grundbildung, erweitert
die allgemeine Bildung, eröffnet die Möglichkeit einer gestuften
Berufswahlentscheidung und sichert auf diese Weise den allmählichen
Übergang zwischen Schule und Arbeitswelt.
Abschluss:
Schülerinnen und
Schülern ohne Haupt- schulabschluss wird nach erfolgreichem Besuch
des schulischen Berufsgrund- bildungsjahres im Zeugnis, ein dem
Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt.
Qualifikationen:
Der erfolgreiche
Besuch des schulischen Berufsgrundbildungsjahres wird auf der
Grundlage von Rechtsverordnungen nach § 29 Abs. 1 des
Berufsbildungsgesetzes oder § 27a Abs. 1 der Handwerksordnung auf
die Ausbildungszeit angerechnet, da im Berufsgrundbildungsjahr die
berufs- feldbezogenen Lerninhalte des 1. Aus- bildungsjahres vermittelt
werden. |